Unfall mit einem Mietwagen - so handelst du richtig

Was tun beim Unfall mit einem Mietwagen?

Ruhe bewahren – auch im Mietwagen zählt zuerst die Sicherheit

Unfall mit einem Mietwagen – Was jetzt zu tun ist

Ein Unfall mit einem Mietwagen kann ganz schön Nerven kosten. Unbekanntes Auto, fremde Umgebung, Unsicherheit bei der Haftung – und was sagt eigentlich die Mietwagenfirma? Wichtig ist: Erst mal tief durchatmen und strukturiert vorgehen.

Ob du im Urlaub unterwegs warst oder das Fahrzeug dienstlich gemietet hast – folgende Schritte helfen dir, den Überblick zu behalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Sofortmaßnahmen am Unfallort – das gilt auch beim Mietwagen

Unabhängig davon, ob du mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs bist: Diese Punkte haben immer Priorität:

Unfallstelle absichern

Erste Hilfe leisten (wenn nötig)

Polizei rufen – unbedingt bei Mietwagenunfällen!

Fotos vom Unfallort und vom Schaden am Mietwagen machen

Daten aller Beteiligten notieren (auch Zeugen)

Gerade bei einem Unfall mit einem Mietwagen ist die polizeiliche Aufnahme besonders wichtig – sowohl für die Versicherung als auch für die Mietwagenfirma.

Wer haftet eigentlich beim Unfall mit einem Mietwagen?

Ein Unfall mit einem Mietwagen wirft schnell die Frage auf: Wer kommt für den Schaden auf? Die Antwort hängt stark von den Umständen des Unfalls und den Konditionen deines Mietvertrags ab.

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Fall 1: Du hast den Unfall selbst verschuldet

Wenn du den Unfall verursacht hast, kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung des Mietwagens ins Spiel. Diese ist bei fast allen Autovermietungen standardmäßig enthalten – oft mit einer Selbstbeteiligung zwischen 500 und 1.500 €.
Gut zu wissen: Wenn du bei der Buchung eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast (z. B. über den Mietwagenanbieter oder über deine Kreditkarte), kann die Selbstbeteiligung auf null reduziert worden sein.

Aber Vorsicht: Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Rotlichtverstoß, Alkohol, Drogen, überhöhte Geschwindigkeit) oder einem Verstoß gegen die Mietbedingungen verlierst du womöglich den Versicherungsschutz. Dann kann der Vermieter Schadensersatz in voller Höhe fordern.

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Fall 2: Du bist nicht schuld – Fremdverschulden

Wenn dir jemand anders reingefahren ist, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden – auch am Mietwagen. Hierbei kann ein unabhängiger KFZ-Gutachter wie Markus & Clemens entscheidend sein, um die Schadenhöhe und den Nutzungsausfall korrekt festzustellen.

→ Wichtig: Auch bei klarer Schuld des Unfallgegners kann es vorkommen, dass die Mietwagenfirma eine überhöhte Reparaturrechnung stellt. Deshalb ist ein Gutachten in Eigenregie manchmal sinnvoll, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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Fall 3: Teilschuld – Wer zahlt was?

Bei einer Teilschuld teilen sich die Beteiligten die Kosten entsprechend der Schuldquote – 50:50, 70:30, usw.
Hier wird’s schnell komplex, weil auch die Versicherungen miteinander kommunizieren müssen. In solchen Fällen lohnt es sich besonders, einen erfahrenen Sachverständigen oder Anwalt hinzuzuziehen, um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Unfall mit einem Mietwagen gehabt? Wir helfen dir schnell und unabhängig.

Unfall beim Mietwagen – Das solltest du dem Vermieter melden

Wichtig: Informiere den Mietwagenanbieter sofort nach dem Unfall. Viele Anbieter schreiben eine Frist von 24 Stunden vor – wer zu spät ist, riskiert Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Bereithalten solltest du:

Unfallbericht (Polizeiprotokoll, falls vorhanden)

Fotos und Daten der Beteiligten

Deine eigene Schilderung des Unfalls

Mietvertrag des Mietwagens

Gutachten nötig? Warum du auch beim Mietwagen auf Experten setzen solltest

Auch bei einem Mietfahrzeug kann es sinnvoll sein, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen – z. B. wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Mietwagenanbieter dir überhöhte Schadenskosten in Rechnung stellt.

Hier kommen wir ins Spiel:
Markus & Clemens KFZ Sachverständigen Büro erstellt neutrale Gutachten, auch für Mietfahrzeuge – damit du auf Augenhöhe mit der Versicherung oder dem Vermieter agieren kannst.

Wann ein unabhängiges Gutachten bei Mietwagen-Unfällen besonders sinnvoll ist

Beispiel 1: Unerwartet hohe Rechnung vom Vermieter
Du hattest einen kleinen Parkrempler mit deinem Mietwagen – optisch kaum sichtbar. Nach Abgabe des Fahrzeugs stellt dir die Mietwagenfirma jedoch eine Reparatur über 2.000 € in Rechnung.
→ Mit einem eigenen Gutachten kannst du belegen, ob der Schaden wirklich so teuer ist – oder ob du unnötig zur Kasse gebeten wirst.

Beispiel 2: Unfall nicht selbst verschuldet – aber der Vermieter will trotzdem kassieren
Dir ist jemand ins Auto gefahren, und der Unfall wurde korrekt polizeilich aufgenommen. Trotzdem verlangt der Mietwagenanbieter Zahlung der Selbstbeteiligung von dir.
→ Ein Sachverständigengutachten kann hier helfen, den tatsächlichen Schaden festzustellen und dich bei der Kommunikation mit dem Vermieter zu unterstützen – oder sogar vor Gericht zu entlasten.

Beispiel 3: Verdacht auf Altschaden
Nach Rückgabe des Mietwagens behauptet der Anbieter, es habe einen neuen Schaden gegeben. Du bist dir aber sicher: Der war schon bei der Abholung da.
→ Mit Fotos und einem neutralen Gutachten kannst du nachweisen, dass du den Schaden nicht verursacht hast. Besonders wichtig bei internationalen Anbietern oder bei Sprachbarrieren.

Beispiel 4: Abrechnung über Gutachten der Vermieterfirma erscheint fragwürdig
Viele Mietwagenfirmen beauftragen eigene Gutachter oder Werkstätten, die nicht immer neutral agieren.
→ Ein zweites, unabhängiges Gutachten bringt Klarheit – besonders dann, wenn es um Kostenerstattung oder Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung geht.